Schifffahrtsrecht

Gesetzliche Bestimmungen | OÖ Seen, Flüsse & Wasserstraßen

Gesetzliche Grundlagen

Hast du r(R)echt?

Grundsätzlich unterscheiden wir hier zwischen Gesetzen und Verordnungen. Während Erstere eine allgemeine Grundlage bilden, regeln Verordnungen die gesetzlichen Vorgaben im Detail. Im Bereich der Schifffahrt kommt hier vor allem dem Schifffahrtsgesetz eine bedeutende Rolle zu.

 

Schifffahrtsgesetz

Das SchFG bildet eine allgemeine Grundlage für die Schifffahrt. Es gilt auf allen schiffbaren Gewässern – und somit auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

Seeschifffahrtsgesetz

Wenn du dein Fahrzeug für das Meer zulassen möchtest, kannst du dich im SeeSchFG über die damit einhergehenden Rechte und Pflichten informieren. Eine Zulassung wird vor allem von den jeweiligen Meeresanrainerstaaten gefordert und ist laut österreichischem Recht nicht zwingend erforderlich. Nach erfolgreicher Zulassung erhältst du einen Seebrief.

Schifffahrtsanlagen-verordnung

Schifffahrtsanlagen wie zum Beispiel Häfen, Länden, Schleusen, Fähranlagen & co sind genehmigungspflichtig und müssen den geltenden Bestimmungen entsprechen.

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Auf Grundlage des SchFG definiert die WVO genaue Richtlinien für die Benützung von Wasserstraßen. Sie gilt nicht auf Seen und Flüssen.

Seen- und Fluss-Verkehrsordnung

Die SFVO gilt, wie der Name schon sagt, im Wesentlichen für alle Seen und Flüsse, jedoch nicht auf Wasserstraßen. Vorsicht, auf der Donau zählen auch Teile von Altarmen zu den Seen und Flüssen.

Achtung: Weitere Verordnungen regeln die Benützung von oberösterreichischen Seen (Seen-Verkehrsverordnung, Wolfgangsee-Verordnung).

OÖ-Seen Verkehrsverordnung

Regelt das Befahren von oberösterreichischen Seen und beinhaltet ganzjährige und zeitlich beschränkte Verbote.

Schiffsbetriebsverordnung

Die SchBV beinhaltet Vorgaben für Befähigungsausweise und Besatzung in der Berufsschifffahrt.

Sportbooteverordnung

In der SpBV findest du Vorgaben für die Inbetriebnahem von Sportfahrzeugen mit einer Länge von 2,5 – 24m. Sie ist vor allem auch beim Kauf von Gebrauchtbooten aus Drittländern interessant.

Schiffstechnikverordnung

Die SchTVO gilt mitunter auf Seen & Flüssen sowie Wasserstraßen. Sie beinhaltet Richtlinien zur Zulassung, Ausrüstung, Kennzeichnung und Überprüfung von Schiffen.

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

Für die Schifffahrt am Bodensee gibt es eine eigene Verordnung. Auch das Schiffsführer•innenpatent – 10m gilt hier nur mit Einschränkung – eine Anerkennung kann für 30 Tage im Jahr bei der BH Bregenz beantragt werden (Ferienpatent).
>>> Hier Ferienpatent beantragen <<<

Strafgesetzbuch

Auch das Strafgesetzbuch spielt in der Schifffahrt eine Rolle: So findet sich beispielsweise unter §10 der gesetzliche Hintergrund zum Sprichwort „Not kennt kein Gebot!“.