Küstenpatent FB 1

Österreichischer Bootsführerschein für Küstengewässer

Küstenpatent | FB 1 – Was ist das?

Es gibt verschiedene Wege, ein Küstenpatent zu erlangen, eines steht jedoch fest: Um in Küstengewässern ein Boot zu chartern benötigst du den entsprechenden Führerschein. Wenn du bereits ein Schiffsführerpatent 10m besitzt, kannst du durch Ablegen einer theoretischen Prüfung das österreichische Küstentpatent für den Fahrtbereich 1 (Fahrten mit Motorjachten bis 3sm vor der Küste | Schiffslänge bis 10m) erlangen. Eine praktische Prüfung wird dir dann angerechnet und ist somit nicht erforderlich. Beachte jedoch die besonderen Anforderungen für die Anmeldung zur Prüfung bzw. zur Ausstellung des „Internationalen Zertifikats“: 1) Nachweis über 50 Seemeilen (inkl. einer Nachtansteuerung); 2) Nachweis über einen 16h Erste Hilfe Kurs (kann nachgebracht werden); Für das Ausstellen dieser Seemeilenbestätigung ist keine besondere Qualifikation erforderlich & der Kurs kann auch ohne diese beiden Bestätigungen besucht werden. Mehr dazu findest du unten in den FAQ.

Seemeilenbestätigung: Erfahrung am Meer sammeln

Gehe mit auf große Fahrt: Bei Naleia wirst du Teil der Segelcrew auf großer Fahrt & kannst etwas Weltumseglerinnenluft schnuppern… Naleia steht zudem für ganz besondere Erlebnisse: Hier zählt das Miteinander und der gegenseitige Austausch. Aber aufgepasst: Je nach gewähltem Trip kann die Bordsprache entweder Englisch oder Deutsch sein.

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Du hast noch kein Schiffsführerpatent 10m?

Das österreichische Binnenpatent (SFP-10m) kann als „erster Schritt“ in Richtung Küstenpatent verstanden werden: es bietet dir einen guten Einstieg indem es dich von Grund auf mit dem Thema Bootfahren vertraut macht und du wichtiges Basiswissen sowie erste Erfahrungen in geschützten Gewässern sammelst bevor du dich an(s) Mee(h)r wagst. Als Bonus steht dir dann der vereinfachte Zugang zum Küstenpatent FB 1 offen: Mit bestandenem SFP-10M entfällt die praktische Prüfung. Du musst nur noch eine Theorieprüfung ablegen, einen 16h Erste Hilfe Kurs und deine Praxis (Seemeilenbestätigung) nachweisen, um dein österreichisches Küstenpatent FB 1 für Motoryachten bis 10m Länge zu erlangen.

Shipaholics bietet den FB1 Schein derzeit nur als Erweiterung für dein bestehendes SFP-10M bzw. als Kombipaket an.

Kombikurs: SFP-10M + FB1

Spare € 50,- bei gleichzeitiger Buchung
EUR628
  • • Wochenendkurs SFP-10M (für Binnengewässer & Wasserstraßen)
  • • Österreichisches Küstenpatent für den Fahrtbereich 1 | Watt- oder Tagesfahrt bis 3 Seemeilen vor der Küste | bis 10m Schiffslänge
  • • Prüfungsgebühren & Farbattest nicht im Preis enthalten!
  • Kursinfos und Anmeldevoraussetzungen für das SFP-10M findest du hier:
  • !!! ALLE INFOS ZUM SFP-10M Kurs !!!

  • ℹ️ Gesamtkosten inklusive aller Prüfungsgebühren je nach Umfang der Prüfung bzw. Patentart rund € 1100,-
Termine Theoriekurs:
Termine Prüfung:

Gängige Fragen zum Küstenpatent

Es gibt so viele verschiedene Küstenpatente - welches ist das richtige für mich?

Viele Neulinge finden sich im Küstenpatent-Dschungel nur schwer zurecht. Der Grund dafür ist mitunter, dass es lange Zeit keine amtlichen Führerscheine aus Österreich gab. Erst seit der Einführung der Jacht-VO gibt es die Möglichkeit ein amtliches österreichisches Küstenpatent zu erlangen. Daneben gibt es unzählige weitere Führerscheine der jeweiligen Küstenanrainerstaaten.

Leider ist eine gegenseitige Anerkennung und auch eine Patentpflicht nicht einheitlich geregelt, sondern obliegt den jeweiligen Küstenländern. Dabei hat sich ein Anerkennen des Kroatischen Küstenpatentes auch bei anderen Staaten zum Teil eingebürgert, bevorzugt wird jedoch immer der amtliche Führerschein des jeweiligen Heimatlandes akzeptiert.

Interessant ist hier auch, dass für Österreicher zwar die Möglichkeit besteht einen Küstenführerschein (FB1-4) zu erlangen, die Pflicht dazu besteht allerdings nicht dezitiert (denn Österreich besitzt keinen Zugang zum Meer). Die Notwendigkeit ergibt sich eher aus der allgemeinen Verantwortung eines Skippers sowie den Versicherungsgesellschaften der Charterfirmen die einen Nachweis fordern.

Was bedeutet FB 1-4

Die österreichischen Küstenpatente sind nach Entfernung zur Küste gestaffelt und aufeinander aufbauend 👉 Fahrtbereiche (FB). Du darfst je nach Patentart in folgenden Bereichen fahren:

FB 1: Watt- oder Tagesfahrt – 3 Seemeilen | Schiffslänge bis 10m

FB 2: Küstenfahrt – 20 Seemeilen | Schiffslänge bis 24m

FB 3: Küstennahe Fahrt – 200 Seemeilen | Schiffslänge bis 24m

FB 4: Weltweite Fahrt – über den Bereich der küstennahen Fahrt hinaus | Schiffslänge bis 24m

ℹ️ Bei der Watt- und Tagesfahrt (FB 1) in Kroatien überschneidet sich die 3 Seemeilen Grenze aufgrund der vielen Inseln. Du kommst somit in der Regel mit dem Fahrtbereich 1 durch.

Darf ich mit Motor- und Segeljachten fahren?

Dies hängt vom jeweiligen Patent ab: Du kannst alle Fahrtbereiche nur für Motorjachten absolvieren oder ergänzend auch für Segeljachten. Der vereinfachte Zugang zum FB 1 (=du hast bereits ein SFP-10M) berechtigt jedoch nur zum Führen von Motorjachten.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Vom Prüfungsverband werden für die Erweiterungsprüfung bis zu rund € 270,- je Teilnehmer eingehoben. Der BEtrag setzt sich wie folgt zusammen:

€ 95,- Prüfungsgebühr Theorie (2x wenn auch Praxis abgelegt werden muss)
€ 60,- für die Beantragung des IC bei der viadonau (kannst du auch selbst erledigen, um diese Kosten zu sparen)

€ 118,30 an die viadonau für die Ausstellung des IC

GESAMTBETRAG: 
€ 273,30 inkl. Beantragung des IC durch Sail-Austria

 

Welche Voraussetzungen muss ich für die FB1 Kursanmeldung erfüllen?

Du solltest lediglich ein SFP-10M besitzen – es spielt dabei keine Rolle bei welcher Schule du das Patent erworben hast 🙂

Beachte jedoch die Voraussetzungen für die Anmeldung zur FB1 Prüfung!

Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zur FB-1 Prüfung erfüllen?

Prüfungsantritt (Kurs kann auch schon vorher besucht werden):

  • 16 Jahre
  • Formloser Farbsehtest
    👉 entfällt bei vorhandenem SFP (oder bei Kfz Führerschein vor 1. November 1997 ausgestellt)
  • Führerscheinkopie oder Führerscheinuntersuchung
  • Kopie SFP
  • ⚠️ Bestätigung über 50 Seemeilen inkl. einer Nachtansteuerung

Voraussetzung für die Ausstellung des IC Patents:

  • zusätzlich Nachweis über 16h Erste Hilfe Kurs einer anerkannten Ausbildungsstätte

Was bedeutet "Nachtansteuerung"?

In der Jachtverordnung heißt es:
Nachtansteuerung“: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird;

Wer kann mir eine Seemeilenbestätigung ausstellen?

Die Bestätigung muss nicht von einer Schiffsführerschule stammen – jede Person kann sie ausstellen. Ein Formular findest du ganz unten auf dieser Seite.

Melde dich gerne falls du noch nach einer Praxismöglichkeit suchst – Shipaholics vermittelt dir gern etwas 🙂

Was ist ein "IC" und wie kann ich es beantragen?

„IC“ bedeutet International Certificate for Operators of Pleasure Craft”. Nach deiner FB1 Prüfung bei Shipaholics bekommst du direkt einen „Verbandsschein“ ausgestellt. Mit diesem Ausweis sowie dem Nachweis eines 16h Erste Hilfe Kurses kannst du anschließend dein „IC“ bei der viadonau beantragen. Falls dir das zu kompliziert ist, kannst du das gegen eine Bearbeitungsgebühr auch dem Prüfungsverband Sail-Austria überlassen (Gesamtkosten der Prüfung inklusive IC Antrag belaufen sich dann auf rund € 270,-).

Hier findest du alle Infos zur Beantragung:

Internationale Jachtscheine der viadonau

Wird mein 16h Erste Hilfe Zeugnis anerkannt?

Die Nachweise folgender Institutionen werden anerkannt:

  1. Österreichisches Rotes Kreuz
  2. Arbeiter-Samariter-Bund Österreich
  3. Hospitaldienst des souveränen Malteser Ritterordens
  4. Ärztekammer
  5. Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
  6. Johanniter-Unfall-Hilfe in Österreich
  7. Grünes Kreuz – österreichweiter eigenständiger Rettungs-, Krankentransport und Sanitätshilfsdienst (ausgestellt vor dem 01.09.2019)
  8. Sonstige Einrichtungen, denen gemäß §45 SanG das Modul zur Ausbildung zum Rettungssanitäter bewilligt wurde

⚠️  Unter anderem gilt für Inhaber einer Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse D und des SFP-20m der Erste Hilfe Kurs als erbracht!

Quelle & ausführliche Infos findest du hier.